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LRS

Die Förderung von Schülerinnen und Schülern bei besonderen Schwierigkeiten im Erlernen des Lesens und Rechtschreibens ist vor allem Aufgabe der Erprobungsstufe. Zu Beginn des Schuljahres werden daher Lesekompetenz und Schreibfähigkeit aller Fünftklässler getestet. Wird LRS vermutet, greifen besondere Fördermaßnahmen.

Dies kann die Teilnahme an außerschulischer Förderung und/oder die Teilnahme an einem Förderkurs der Jahrgangsstufe 5/6 sein. Die Klassenkonferenz kann darüber hinaus Maßnahmen zum Nachteilsausgleich beschließen.