Die Jahrgangsstufen 9 und 10 werden als „Oberstufe“ zusammengefasst. Ziel ist es, am Ende der Klasse 10 den mittleren Schulabschluss, ggf. mit Qualifikationsvermerk für die gymnasiale Oberstufe, zu erwerben.
Weiterführende Informationen liefert das Bildungsportal des Landes NRW:
Realschule | Bildungsportal NRW (schulministerium.nrw)
Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe:
Eine Schülerin oder ein Schüler der Realschule erwirbt mit dem Mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe und setzt die Schullaufbahn dort in der Einführungsphase fort, wenn ihre oder seine Leistungen in allen Fächern mindestens befriedigend sind.
Ausreichende Leistungen in nicht mehr als einem der Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch müssen durch mindestens gute Leistungen in einem anderen dieser Fächer ausgeglichen werden. Bis zu zwei ausreichende Leistungen und eine weitere ausreichende oder mangelhafte Leistung in der Gruppe der übrigen Fächer müssen durch jeweils mindestens gute Leistungen in anderen Fächern ausgeglichen werden. Jedes Fach darf nur einmal zu Ausgleich herangezogen werden.